STEUERSÄTZE SENKEN UND UNTERNEHMEN ENTLASTEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung ( 14/2683) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken, Wachstum und Beschäftigung nachhaltig fördern, für mehr Steuergerechtigkeit, Transparenz und Planungssicherheit im Steuersystem sorgen und Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen "deutlich und solide finanziert" von Steuern entlasten.
Der Entwurf sieht im Einzelnen vor, den Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften auf 25 Prozent zu senken.
Dadurch würden die Unternehmen netto um fast 9 Milliarden DM entlastet. Ferner soll die Stufe 2002 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 um ein Jahr auf 2001 vorgezogen werden.
Dadurch sinke der Eingangssteuersatz von 22,9 Prozent in diesem Jahr auf 19,9 Prozent. Der Höchststeuersatz soll von 53 Prozent im Jahre 1998 stufenweise auf 48,5 Prozent 2001 gesenkt werden.
Gleichzeitig steige im gleichen Zeitraum der Grundfreibetrag von gut 12.300 DM auf gut 14.000 DM. Die vorgesehene Tarifsenkung bei der Einkommensteuer werde Arbeitnehmer und Unternehmen im nächsten Jahr um über 27 Milliarden DM entlasten, heißt es in dem Entwurf.
Darüber hinaus ist dem Entwurf zufolge vorgesehen, ab 2003 den Eingangssteuersatz auf 17 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 47 Prozent zu senken und den Grundfreibetrag auf 14.500 DM anzuheben.
2005 soll der Eingangssteuersatz dann auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent gesenkt sowie der Grundfreibetrag auf 15.000 DM angehoben werden.
Die Stufe 2003 soll eine Nettoentlastung von rund 13 Milliarden DM, die Stufe 2005 eine Nettoentlastung von weiteren 21 Milliarden DM bringen.
Die Gesamtentlastung von 2001 bis 2005 beziffern die Fraktionen auf gut 44 Milliarden DM, von denen 21 Milliarden DM auf die privaten Haushalte, gut 15,5 Milliarden DM auf den Mittelstand und der Rest auf die größeren Unternehmen entfielen.
Ein lediger Durchschnittsverdiener werde 1998 bis 2005 um 2.400 DM entlastet, eine Familie mit zwei Kindern um 4.050 DM.
Das Reformkonzept zur Unternehmensbesteuerung sieht die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens für die Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigener vor.
Es soll das bisherige Anrechnungsverfahren ablösen. Bei den Anteilseignern werde die körperschaftsteuersteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne dadurch berücksichtigt, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer einbezogen wird.
Dieses Verfahren führe zu einer Tarifstruktur, welche die Reinvestition betrieblicher Gewinne im Unternehmen fördere und dadurch die Innenfinanzierung der Unternehmen verbessere.
Gewinne, die im Unternehmen bleiben, wollen die Fraktionen bei Körperschaften und Personenunternehmen unterschiedlich behandeln.
Dies sei dadurch gerechtfertigt, dass die Gewinne bei einer Körperschaft nur unternehmerisch verwendet werden können, während der Personenunternehmer auch privat darüber verfügen dürfe.
Dem Personenunternehmen stehe aber die Option offen, wie eine Körperschaft besteuert zu werden.
Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen bei Kapitalgesellschaften wollen die Fraktionen freistellen, weil Dividenden aus diesen Beteiligungen steuerfrei seien.
Bei allen Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, soll die Einkommensteuerschuld um die Gewerbsteuer ermäßigt werden.
Statt dieses Modells könnten die Unternehmer aber auch wählen, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Damit werde es dem Unternehmen ermöglicht, die aus seiner Sicht günstigste Besteuerungsform zu wählen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büsche, Michael
Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf