STEUERREFORM MIT ENTLASTUNG VON 50,5 MILLIARDEN DM GEFORDERT (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-fi) Eine Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt 50,5 Milliarden DM fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/2688).
Dabei sollte die Entlastung in der ersten Stufe ab 2001 33,5 Milliarden DM und in der zweiten Stufe 2003 17 Milliarden DM betragen.
Der Eingangssteuersatz sollte von derzeit 22,9 Prozent auf 18 Prozent und der Grundfreibetrag von 13.499 DM auf 14.093 DM angehoben werden.
Den Spitzensteuersatz will die Fraktion ab 2001 von 51 auf 42 Prozent senken. Der Spitzensteuersatz soll bei einem zu versteuernden Einkommen von 108.000 DM/216.000 DM (Ledige/Verheiratete) erreicht werden.
In der zweiten Stufe plädieren die Abgeordneten dafür, den Eingangssteuersatz ab 2003 von 18 Prozent auf 15 Prozent zu senken und den Grundfreibetrag auf 14.579 DM anzuheben.
Der Spitzensteuersatz sollte von 42 auf 35 Prozent gesenkt und bei einem zu versteuernden Einkommen von 110.106 DM/220.212 DM erreicht werden.
Darüber hinaus befürwortet die Fraktion eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne von 40 auf 30 Prozent und für ausgeschüttete Gewinne von 30 auf 25 Prozent.
Das seit 1977 in Deutschland geltende Vollanrechnungsverfahren sollte nach Auffassung der Union beibehalten werden, um sicherzustellen, dass nur der in der Gesellschaft verbleibende Gewinn mit Körperschaftsteuer belastet wird.
Durch die Vollanrechnung der Körperschaftsteuer beim Anteilseigener werde eine wirtschaftliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer vermieden.
Ferner treten die Abgeordneten dafür ein, die Gewerbeertragsteuer ab 2001 um 20 Prozent zu reduzieren, indem die Gewerbesteuermesszahl über den gesamten Tarifbereich gesenkt wird und der Höchstsatz sich damit von fünf auf vier Prozent reduziert.
Die Steuerausfälle der Kommunen sollten durch einen höheren Umsatzsteueranteil oder eine Senkung der Gewerbesteuerumlage ausgeglichen werden.
Die Fraktion schlägt zudem vor, den ermäßigten Steuersatz bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe wieder einzuführen und zu ermöglichen, dass für Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften eine steuerfreie Rücklage in Höhe von 60 Prozent des Veräußerungsgewinns gebildet werden kann.
Ab 2003 sollte schließlich die geltende Zinsabschlagsteuer durch eine "definitive Abgeltungssteuer" von 25 Prozent ersetzt werden.
Die Fraktion hält das geltende Steuerrecht für international nicht wettbewerbsfähig, wie sie in der Begründung ihres Antrags erläutert.
Eine deutliche Nettoentlastung würde Spielraum für Investitionen und Arbeitsplätze schaffen, wobei Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen gleichmäßig entlastet werden müssten.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf