IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/WOL-in) Welche Erfahrungen mit dem Wohnortzuweisungsgesetz für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bisher gemacht wurden, will die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3138) wissen.
Wie die Fraktion feststellt, hat der Bundestag die entsprechende Regelung 1996 strenger gefasst. Die Bundesregierung soll darlegen, wie sich die Verteilung der Betroffenen auf die einzelnen Bundesländer seit 1990 entwickelt hat und wie hoch die Zahl derer ist, die von 1990 bis 1996 einen Wohnort zugewiesen bekamen, dann aber in ein anderes Land gezogen sind.
Gefragt wird weiter, wie viele Widersprüche und Klagen es seit 1996 gegen die Wohnortzuweisung gegeben habe und in wie vielen Fällen Betroffenen Mittel gestrichen wurden, weil sie den ihnen zugewiesenen Wohnort nicht akzeptiert haben.
Darüber hinaus soll die Regierung Auskunft geben, wie viele Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen arbeitslos sind, Sozialhilfe beziehen und nicht fachgerecht beschäftigt sind.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher,
Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf