ABKOMMEN ÜBER SCHUTZ DER MEERESUMWELT ERWEITERT (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/SAM-um) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 14/3949) vorgelegt, in dem das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen) ergänzt wird.
Es handelt sich den Angaben zufolge um eine Anlage über den Schutz und die Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt des Meeresgebiets sowie um einen Anhang, der Maßstäbe für die Festlegung menschlicher Tätigkeiten im Sinne der Anlage setzen soll.
Ziel der Änderung sei es, die Kompetenzen der OSPAR-Kommission bei der Erarbeitung von Programmen und Maßnahmen zu konkretisieren, die die Ökosysteme und die biologische Vielfalt des Meeresgebiets schützen und erhalten.
Die beigefügte Anlage und der dazugehörige Anhang seien unerlässlich geworden, um Fortschritte im marinen Naturschutz des Nordostatlantiks zu erreichen, so die Regierung.
Während die im Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks enthaltenen Naturschutzbestimmungen für einige Staaten bereits ausreichten, um daraus Programme zu erarbeiten, wollten andere Vertragsparteien den Kompetenzbereich der OSPAR-Kommission hinsichtlich des marinen Naturschutzes zuvor abgegrenzt sehen.
Laut Beschlüsse der Präambel soll die OSPAR-Kommission nicht aktiv werden, wenn geeignete Programme und Maßnahmen bereits im Rahmen anderer völkerrechtlicher Übereinkünfte vorgeschrieben seien.
Sie solle geeignete Schutzmaßnahmen für die Meeresumwelt benennen, wenn nachteilige Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten festzustellen sind.
Entsprechende Regelungen seien dann im Rahmen völkerrechtlicher Übereinkünfte und Vereinbarungen oder durch die OSPAR-Kommission zusammen mit den zuständigen Gremien zu treffen.
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