RICHTLINIE ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION HAT SICH BEWÄHRT (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-in) Die am 14. Juli 1998 in Kraft getretene Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung hat sich bewährt.
Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3933) auf eine Kleine Anfrage von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/3854) fest.
Die Richtlinie habe das Bewusstsein für die Korruptionsproblematik gestärkt, zu intensiven Diskussionen geführt und "kreative Maßnahmen" angeregt.
Forderungen, die Richtlinie zu überarbeiten, gebe es nicht. Nach Darstellung der Bundesregierung können grundsätzlich alle Erfahrungen der Bundesländer und der Kommunen mit Korruption und deren Verhinderung auf die Bundesebene übertragen werden.
Der Bund sei bereit, neue Erfahrungen aus der Praxis für seine Verwaltung zu berücksichtigen.
Berichte der obersten Bundesbehörden zeigten, dass die Beschaffung von Dienstleistungen und Waren überall als korruptionsgefährdetes Arbeitsgebiet eingestuft werde.
Bei der Vergabe von Bauaufträgen werde im Bundesverkehrs- und -bauministerium auch der Bereich der Abrechnung als gefährdet angesehen.
Das Bundesfinanzministerium bewerte die Bankenaufsicht, die Zollabfertigung, die Zollfahndung und die Prüfdienste beim Zoll, Straf-, Bußgeld- und Vollstreckungsstellen sowie Referate, die Leistungen des Bundes bewilligen, als korruptionsgefährdet.
Aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums seien alle Arbeitseinheiten korruptionsgefährdet, in denen Kontakte zur Wirtschaft wesentliches Element der Arbeit sind.
Das Bundesgesundheits- und das Bundesumweltministerium betrachteten alle Bereiche als gefährdet, in denen für die Wirtschaft folgenschwere Entscheidungen getroffen werden wie Grenzwertkataloge, Produktauflagen oder Arzneimittelzulassungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium nenne neben bewilligenden und beschaffenden Referaten auch die Ausfuhrkontrollreferate als korruptionsgefährdet.
Es weise ferner auf die Vergabekammern hin, deren Existenz bei öffentlichen Beschaffungen allein schon korruptionspräventive Wirkung entfalte.
Das Bundesfamilienministerium und das Bundesumweltministerium stuften den inneren Dienst und die Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls als korruptionsgefährdet ein.
Das Mehr-Augen-Prinzip sei ein probates Mittel zur Verhinderung oder Erschwerung von Korruption, heißt es in der Antwort weiter.
Eine nicht zu umgehende Schranke dieses Prinzips sei jedoch der Stellenplan. Auch werde die Personalrotation von allen Ressorts als ein taugliches Mittel gegen Korruption angesehen.
So strebe das Verteidigungsministerium einen Personalwechsel nach maximal zehn Jahren für Bedienstete an, die in diesem Zeitraum identische industrielle Ansprechpartner haben.
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werde grundsätzlich nach fünf Jahren ein Arbeitsplatzwechsel angepeilt.
Bei Verdacht einer Korruptionsstraftat werde entsprechend den Forderungen der Richtlinie die zuständige Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls die oberste Dienstbehörde unterrichtet, teilt die Regierung mit.
Die Einrichtung eines Korruptionsregisters von "unzuverlässigen Unternehmen" mache wegen der mit der Weitergabe und Verwendung der Daten verbundenen Probleme eine gesetzliche Regelung erforderlich.
Vorschriften darüber sowie über einen Ausschluss seien Gegenstand eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung illegaler Praktiken im öffentlichen Auftragswesen, der derzeit innerhalb der Bundesressorts abgestimmt werde.
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