EU-Kommission hat Förderung von Ersatzinvestitionen genehmigt
Berlin: (hib/VOM) Die Europäische Kommission hat am 28. Februar dieses Jahres die Förderung von Ersatzinvestitionen durch die Investitionszulage genehmigt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5481) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5309) mit. Die Zu
lage für betriebliche Investitionen sei ein Zuschuss mit Rechtsanspruch, so die Regierung. Das Investitionszulagengesetz 1999 habe jedoch von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, weil es sich bei der Förderung betrieblicher Investitionen um eine Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags handele. Die Zulage dürfe daher erst nach der Genehmigung durch die Kommission ausgezahlt werden.