Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Homosexuellen vorlegen
Berlin: (hib/VOM) Nach der Umsetzung eines Beschlusses des Bundestages vom 7. Dezember 2000 zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus erkundigt sich die PDS-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 14/7919) wird nach den Gründen dafür geforscht, weshalb ein Gesetzentwurf bisher noch nicht vorliegt, der das "Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege" um die Urteile nach dem so genannten Homosexuellen-Paragrafen 175 ergänzt. Die Fraktion will auch wissen, weshalb die Regierung den Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer sowie über die Rückerstattung und Entschädigung für die im Nationalsozialismus erfolgte Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung, ihre Organisationen und vergleichbare Institutionen bisher noch nicht vorgelegt hat. Schließlich will die Fraktion wissen, welche Vorschläge in der Regierung diskutiert werden, die auf einen kollektiven Ausgleich gerichtet sind, der die Anerkennung des Unrechts verdeutlicht und der Förderung der homosexuellen Bürgerrechts- und Menschenrechtsarbeit dient.