Opfer der NS-Homosexuellenverfolgung rehabilitieren
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung rechnet damit, dass ein Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus noch in dieser Wahlperiode vorgelegt werden kann. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/7969) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/7919) mit. Die Fraktion hatte auf die Entschließung des Bundestages vom Dezember 2000 verwiesen, in der klar gestellt worden sei, dass es sich bei der Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich um typisch nationalsozialistisches Unrecht handelte. Die Regierung war damals aufgefordert worden, ihr Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege durch ein weiteres Gesetz zu ergänzen, das sich auf die so genannten Homosexuellen-Paragrafen 175 und 175a Nr. 4 des Reichsstrafgesetzbuches bezieht. Zusammen mit dem Gesetzentwurf werde die Regierung auch einen Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer vorlegen. Im Zusammenhang mit der Aufforderung des Bundestages, einen kollektiven Ausgleich zu ermöglich, sei über die Errichtung einer Stiftung oder über Projektförderung diskutiert worden, teilt die Regierung mit. In den Diskussionsprozess seien bisher das Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung und der Lesben- und Schwulenverband einbezogen worden. Dieser Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen. Dabei sei auch offen, ob ein Gesetzentwurf erforderlich ist, heißt es in der Antwort.