Regierung lehnt Befristung des Tariftreuegesetzes ab
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lehnt eine Befristung ihres Gesetzentwurfs zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen ( 14/8285) ab. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf hervor, der gleichlautend ist mit dem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf ( 14/7796). Eine zeitliche Befristung würde mit dem Ziel des Gesetzes in Konflikt geraten, Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Niedriglohnkräften wirksam und dauerhaft zu verhindern. Der Bundesrat hatte eine Befristung bis Ende März 2005 vorgeschlagen, damit die Regierung den Bundestag früher über die Entwicklung der Tariflöhne sowie über die Funktionsweise und die Wirkungen des Gesetzes unterrichten kann. Der Entwurf verfolge das "unterstützenswerte Ziel", so die Länderkammer, vor allem die heimische Bauwirtschaft gegen wettbewerbsverzerrende Dumpingkonkurrenz zu schützen und so Arbeitsplätze zu erhalten. Allerdings würden gegen die geplante Tariftreueerklärung von verschiedener Seite verfassungsrechtliche, EU-rechtliche und ordnungspolitische Bedenken erhoben, die nicht von der Hand zu weisen seien. Deshalb sollte die Tariftreueerklärung nach dem Willen des Bundesrates in einer dreijährigen Probephase auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. im Übrigen sagt die Regierung eine Prüfung zu, inwieweit die Wettbewerbsbedingungen für Bauunternehmen aus den neuen Ländern verbessert werden können. Der Bundesrat hatte angemerkt, auf Grund der Orientierung der vorgesehenen Tariftreuepflicht am Ort, an dem die Leistung erbracht wird, und auf Grund der unterschiedlichen Tarifgestaltung in den alten und neuen Ländern verschlechterten sich die Wettbewerbsbedingungen für ostdeutsche Bauunternehmen. Die Regierung will auch prüfen, inwieweit bei der jährlichen Festsetzung der Kontingente für Werkvertragsarbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa Wettbewerbsverzerrungen entgegengewirkt werden kann.
Der Regierungsentwurf sieht vor, Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, die Zahlung des Tariflohns am Ort der Leistungserbringung vorzuschreiben, um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. In arbeitsmarktpolitisch sensiblen Bereichen will die Regierung Arbeitsplätze erhalten, die einen ausreichenden sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau gewährleisten, um so Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu vermeiden.