Zwei neue Bundesinstitute sollen dem Verbraucherschutz dienen
Berlin: (hib/RED) Mit der Schaffung zweier neuer Behörden werden die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz neu geregelt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8455) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/8260) mit. Die neue Organisationsstruktur sieht den Angaben zufolge eine Trennung von Risikobewertung (wissenschaftliche Beratung und Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Bundesregierung durch ein Bundesinstitut für Risikobewertung - BfR) und Risikomanagement (Vorsorge, Schutz und Zulassungskompetenz durch ein Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL) vor. Damit komme die Regierung einer Basisverordnung zum EU-Lebensmittelrecht nach. Vorgesehen ist, Risikobewertung und Risikokommunikation einerseits und Risikomanagement andererseits im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit zu bündeln. Damit soll das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), das diese Aufgaben bisher wahrgenommen hat, aufgelöst werden. Die Qualität der vom BgVV übernommenen Aufgaben durch das BfR und das BVL soll mit einem höheren Unabhängigkeitsgrad gesichert werden. So soll das BfR als eigenständige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenem Verwaltungshaushalt auftreten.
Ziel der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit sei es, bundeseinheitliche Maßstäbe beim Vollzug der rechtlichen Vorgaben zu erreichen und einen länderübergreifenden, bundesweiten Informationsaustausch zu schaffen, so die Regierung. Das BVL soll hierbei insbesondere die Kommunikation zwischen Bund und Ländern verbessern. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort weiter darauf hin, dass künftig eine verstärkte Prüfung durch das EU-Lebensmittel- und Veterinäramt zu erwarten sei. Im Hinblick darauf und um den hohen Anforderungen der Bundesregierung an den Verbraucherschutz gerecht zu werden, seien das BVL und das BfR geschaffen worden. Die Bundesregierung sieht zwar im Kontext der zunehmenden Globalisierung noch Handlungsbedarf auf EU-Ebene, geht aber davon aus, im europäischen Vergleich grundsätzlich mit ausreichend Kapazitäten ausgestattet zu sein.
Die Neuschaffung der beiden Bundeseinrichtungen soll die Arbeit des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ergänzen, welchem auch Zuständigkeiten des Gesundheits- und des Wirtschaftsministeriums im Rahmen des neuen Verbraucherschutzprofils durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 übertragen worden waren, heißt es in dem Bericht.