Regierung will Straßenverkehrsgesetz klarstellen
Berlin: (hib/RAB) Das Straßenverkehrsgesetz und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften sollen dahingehend klargestellt werden, dass verfassungsrechtlich notwendige Ergänzungen der Befugnisse und der Aufgaben auf dem Gebiet der Zulassung von Fahrzeugen vorgenommen werden. Dazu gehörten auch die technische Überwachung und die Vorschriften zur Datenübermittlung, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8766). Gleichzeitig soll eine EU-Richtlinie über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen umgesetzt werden. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf unter anderem einen Vorschlag zu den Regelungen zum Car-Sharing, den die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ablehnt.