Regierung soll verzögerte Ratifizierung der Aarhus-Konvention erläutern
Berlin: (hib/NEI) Nach den Gründen einer Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch die Bundesrepublik erst im Jahr 2003 oder 2004 erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/9184). Laut Protokoll des ersten Vertragsstaatentreffens werde dagegen eine Vielzahl der EU-Staaten das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten noch in diesem Jahr ratifizieren. Die Fraktion fragt darüber hinaus auch nach der Beurteilung einer geänderten EU-Richtlinie. Danach sei Nichtregierungsorganisationen, die sich für Umweltschutz einsetzen, bei einer Verletzung der Richtlinie Zugang zu Gerichten zu gewähren. Von Interesse sind ferner die Ursachen für einen starken Rückgang der Bürgerbeteiligung im Umweltschutz in den letzten zehn Jahren in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Regierung soll deshalb über Maßnahmen informieren, mit denen Bürger dazu gebracht werden, ihre Beteiligungsrechte bei Zulassungsverfahren im Umweltschutz wahrzunehmen.