Einmalige Entschädigung für Kriegsheimkehrer in die ehemalige DDR gefordert
Berlin: (hib/WOL) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet (Heimkehrerentschädigungsgesetz) vorgelegt ( 14/9800). Mit dem Gesetzentwurf solle elf Jahre nach der staatlichen Einheit Deutschlands den Kriegsgefangenen, die nach ihrer Gefangenschaft in die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) beziehungsweise in die DDR heimkehrten, eine einmalige Entschädigung gestaffelt nach der Dauer ihrer Gefangenschaft zukommen, erklärt die Länderkammer. Die Entschädigung orientiere sich an den Regelungen des ehemaligen Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und ermögliche eine sachgerechte Berücksichtígung der unterschiedlichen Gewahrsamszeiten. Der Bundesrat betont, die Ausgleichszahlungen seien eine wichtige Geste der Anerkennung des erfahrenen Leidens und ein Symbol der Wiedergutmachung. Bei einer geschätzten Zahl von bis zu 50 000 Heimkehrern würden dem Bund etwa Kosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro entstehen.