Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/WOL) Die "Durchführung eines registergestützten Zensus", bei dem auf flächendeckende Begehungen wie in früheren Volkszählungen verzichtet wird und stattdessen die Daten der Einwohnermelderegister ausgewertet werden, thematisiert die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/9804). Die Fraktion will unter anderem wissen, wie hoch die tatsächlichen Kosten des registergestützten Zensus im Jahr 2001 für den Bund, die Länder und die Kommunen waren und wie viele Zählerinnen und Zähler mit der Erhebung von Stichproben beauftragt wurden. Informiert werden soll auch über die Vorbereitung der Zähler auf die Datenerhebung und die Vergütung ihrer Tätigkeit. Gefragt wird schließlich auch, ob Daten des registergestützten Zensus nach Kenntnis der Bundesregierung für Rasterfahndungen im Zusammenhang mit den Anschlägen des 11. September 2001 genutzt wurden.