Zweigeteiltes nationales Katastrophenvorsorgesystem in Frage gestellt
Berlin: (hib/WOL) Nicht nur der internationale Terrorismus, sondern auch der Ablauf bei der Bewältigung der jüngsten Flutkatastrophe stellen die verfassungsrechtlich sehr strenge Zweiteilung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern bei Vorsorge und Schutz vor Katastrophen in Frage, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/137) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/85). Auf Initiative des Bundesinnenministers habe die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vor diesem Hintergrund das Konzept "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" Forderungen zu einem "veränderten strategischen Denken und einem gemeinsamen Krisenmanagement durch Bund und Länder bei außergewöhnlichen national bedeutsamen Gefahren- und Schadenanlagen" verabschiedet. Auf der letzten Sitzung im Herbst 2002 seien vom Arbeitskreis V der Ständigen Konferenz Leitlinien beschlossen worden, die eine grundlegende Neuordnung des gesamten Zivil- und Katastrophenschutzes zur Folge haben werden, heißt es.
Laut Antwort hat der Innenminister bereits vor den Anschlägen des 11. September 2001 neue Koordinationsinstrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken von Bund und Ländern insbesondere durch eine verbesserte Koordinierung der Informationssysteme entwickelt, damit die Gefahrenabwehr auch auf außergewöhnliche Bedrohungen angemessen reagieren könne. So sei das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS), das heute die datenmäßige Grundlage für ein gemeinsames Krisenmanagement bilde, lange vor dem 11. September 2001 konzipiert worden. Gleiches gelte für das neue satellitengestützte Warnsystem, das bereits vier Wochen nach den Anschlägen in den USA habe in Betrieb genommen werden können. Der Bund sei zudem bereit, seine Leistungen noch einmal zu erweitern. Entsprechende Dienstleistungsangebote sollen danach im neuen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zentral vorgehalten und gebündelt werden. Die Bundeshilfe gewinne so neben der unmittelbaren Hilfe bundeseigenen Einsatzkräfte - Technisches Hilfswerk (THW), Bundesgrenzschutz (BGS) und Bundeswehr (BW) - ein zweites Standbein.
Im Übrigen, so die Regierung, biete das vorhandene Hilfeleistungssystem mit über 27 000 hauptamtlichen und 1,3 Millionen ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, 60 000 Helferinnen und Helfern des THW und mehr als einer halben Million zumeist ehrenamtlicher Angehöriger privater Hilfsorganisationen "ein hochqualifiziertes Hilfspotenzial, um das Deutschland von vielen anderen Ländern beneidet" werde. Zur Frage des dringend zu ersetzenden Bestandes überalterter Fahrzeuge verweist die Regierung auf eine 1995 gemeinsam getroffene Absprache mit den Ländern. Über die aktuell ersetzten Fahrzeuge und Geräte hinaus sei eine neue Beschaffungs- und Finanzplanung erst möglich, wenn die jetzt eingesetzte Arbeitsgruppe von Bund und Ländern das erforderliche Potenzial einer kritischen Prüfung unterzogen habe. In der Finanzplanung seien für die Erst- und Ersatzbeschaffung von Ersatzfahrzeugen des Bundes 11,6 Millionen Euro für 2003, 18,3 Millionen Euro für 2004, 17,7 Millionen Euro für 2005 und 18,4 Millionen Euro für 2006 eingestellt worden.