Regierung informiert über Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Berlin: (hib/MAP) Der Bundesregierung zufolge ist das Einfuhr- und Verbringungsverbot bestimmter Hunderassen im Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom Bundesverwaltungsgericht nicht ungültig erklärt worden. Vereinzelte Landesverordnungen zur Bekämpfung gefährlicher Hunde seien zwar nichtig erklärt worden, doch dies beruhe darauf, dass derartige Verbote nur durch ein formelles Gesetz auszusprechen seien. Dies antwortet die Bundesregierung ( 15/437) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/380). Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage moniert, dass das Gesetz und entsprechende Landesverordnungen an die abstrakte Gefährlichkeit der Rassenzugehörigkeit anknüpfen, obwohl aktuelle Beißstatistiken von den aufgelisteten Hunderassen nicht angeführt würden. Zu den Beißstatistiken verweist die Regierung auf die Länder. Der Bund verfüge über keine eigenen Daten. Im Übrigen, so heißt es weiter, müssten sich statistische Erhebungen über einen längeren Zeitraum erstrecken, bevor belastbare Aussagen gemacht werden könnten. Der Zeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (Frühjahr 2001) sei noch zu kurz.
Aus Sicht der Bundesregierung sind Zuchten mit Ausrichtung auf tierschutzrelevante extreme Merkmalsausprägung weiterhin zu korrigieren. Mit aktiver Unterstützung durch die Zuchtverbände könne das Verbot tierschutzrelevanter Züchtungen effizient umgesetzt werden. Zur Vereinbarkeit des Einfuhr- und Verbringungsverbotes mit EU-Recht erklärt die Regierung, sie habe bei Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Zulässigkeit des Vorhabens überprüft. Weder die Europäische Kommission noch einzelne Mitgliedstaaten hätten EU-rechtliche Beanstandungen erhoben, heißt es.