Einführung eines sicheren Digitalfunksystems bis 2006 angestrebt
Berlin: (hib/WOL) Der Anfangstermin zum Netzaufbau eines digitalen Funksystems ist abhängig von den noch ausstehenden Entscheidungen über Etatreife und Verlauf des Vergabeverfahrens. Die Bundesregierung strebt an, das digitale Funksystem bis 2006 einzuführen, heißt es in ihrer Antwort ( 15/449) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/383). Für Planung und Aufbau des Netzes rechnet die Industrie mit einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Erteilung des Zuschlags. Weiter heißt es, Deutschland habe sich auf der Grundlage des Durchführungsübereinkommens von Schengen im Juni 1990 verpflichtet, die Möglichkeit zu prüfen, mit der Einrichtung eines europaweit einheitlichen Sprech- und Datenfunksystems für Sicherheitsbehörden einen Ausgleich zum Wegfall der Grenzkontrollen zu schaffen. Dabei seien die EU-Mitgliedsländer der Entwicklung in Deutschland teilweise voraus.
Insgesamt sei die Umstellung auf digitale Funksysteme ein weltweiter Prozess, der in der Privatwirtschaft aus wirtschaftlichen und frequenzökonomischen Gründen weitgehend vollzogen sei. Die von den Sicherheitsbehörden in Deutschland noch genutzte analoge Funktechnik sei dagegen veraltet, könne qualitativ nicht mehr weiter entwickelt werden und erfülle auch die wichtigsten operativ-taktischen Anforderungen an eine moderne BOS-Kommunikation (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) bei weitem nicht mehr. Neue Untersuchungen des Bundes hätten darüber hinaus ergeben, dass die Kosten für analoge Systeme in den nächsten Jahren die Kosten für Beschaffung und Betrieb digitaler Funksysteme überschreiten werden.
Schwierigkeiten bei der Vergabe ergeben sich laut Antwort allerdings aus der Nichtkompatibilität der beiden in Frage kommenden Digitalsysteme "Tetra 25" und "Tetra Pol", die einen Direktkontakt zwischen Bundesländern mit unterschiedlichem System nicht erlauben würden. Zwischen den EU-Mitgliedstaaten sei die grenzüberschreitende Kommunikation durch direkte Kopplung der Leitstellen der beteiligten Behörden möglich. Laut Anwort kann die Höhe des finanziellen Aufwandes für Bund und Länder erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens beziffert werden. Von Seiten des Bundes könne jedoch nicht die Frage beantwortet werden, in welcher Form und Höhe den Kommunen und Landkreisen Kosten durch die Aufteilung auf die jeweiligen Landesorganisationen entstehen werden. Die Entscheidung für ein bestimmtes System werde nicht allein von der Bundesregierung getroffen, sondern erfolge durch eine gemeinsame Entscheidung des Bundes und der Länder auf Grundlage der Ergebnisse des beabsichtigten offenen Vergabeverfahrens.