Regierung will keine Bundesratsmitglieder im Mittelstandsrat
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lehnt eine Mitgliedschaft von Mitgliedern des Bundesrates im geplanten Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab. Dies macht sie in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Förderbankenneustrukturierungsgesetzes ( 15/949) deutlich. Der Mittelstandsrat sei ein Exekutivgremium der Regierung, um den Förderauftrag der KfW als künftiger Mittelstandsbank nach der Fusion mit der Deutschen Ausgleichsbank zu formulieren und zu präzisieren. Er berate und beschließe über Vorschläge zur Förderung des Mittelstandes und könne externen Sachverstand hinzuziehen. Eine direkte Mitgliedschaft von Vertretern des Bundesrates würde den Charakter als Entscheidungsgremium der Exekutive über die Förderpolitik aber sprengen, betont die Regierung. Im Übrigen sei der Bundesrat im eigentlichen Kontroll- und Entscheidungsgremium der KfW, dem Verwaltungsrat, bereits mit fünf Mitgliedern vertreten. Gleichzeitig lehnt die Regierung eine vom Bundesrat vorgeschlagene Aufstockung des Verwaltungsrates um weitere Mitglieder der Länderkammer ab. Der Verwaltungsrat bestehe bereits aus 28 Mitgliedern. Der Gesetzentwurf berücksichtige die Aufnahme weiterer drei Mitglieder als Vertreter des Bundestages in das Gremium, in dem der Bundestag bislang nicht vertreten gewesen sei. Der Verwaltungsrat drohe durch die vom Bundesrat verlangte Aufstockung der Zahl der von ihm bestellten Mitglieder von fünf auf sieben ineffizient und unübersichtlich zu werden. Die Regierung will nach eigener Aussage die Zahl der Mitglieder in Aufsichtsgremien im Einflussbereich des Bundes verringern.