Union fordert eine familienfreundliche und wirtschaftsfördernde Ferienordnung
Berlin: (hib/BES) Wegen erheblicher Probleme bei der praktischen Umsetzung soll die neue Ferienordnung novelliert und entzerrt werden. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/934). Die 1999 von der Kultusministerkonferenz beschlossene und im laufenden Jahr in Kraft getretene Regelung habe eine bedeutend ungleichmäßigere Verteilung der Urlauber als bisher verursacht und damit zu extremen Verkehrsverhältnissen bei der An- und Abreise auf Schiene und Straße sowie zu einer zeitweise "totalen" Überfüllung der Urlaubsgebiete und einer Verteuerung der Quartiere geführt, kritisieren die Abgeordneten. Gegenüber früheren Zeiten habe sich der Gesamtzeitraum der Sommerferien in Deutschland von 91 bzw. 87 Tagen auf nunmehr 75 Tage pro Jahr deutlich verkürzt. Vor allem führe aber die Neuregelung zu einer Zusammenballung der Ferien in den drei bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, die mit 41 Millionen Einwohnern über die Hälfte der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland stellen, monieren die Antragsteller und begrüßen ausdrücklich einen Beschluss der Ministerpräsidenten vom 27. März 2003, angesichts der entstandenen Probleme eine Neuordnung und Entzerrung der Sommerferientermine ab spätestens 2005 anzustreben. Daran solle sich auch die Bundesregierung beteiligen, fordern die Parlamentarier, da insbesondere die massiven Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den Sommermonaten die Kompetenz des Bundes berührten.
Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Union dafür einsetzen, dass im Gegensatz zu früheren Beratungen der Kultusminister auch Vertreter der Tourismusbranche in die Überarbeitung einbezogen werden, um eine möglichst praxisgerechte Lösung zu finden. Die Union schlägt in ihrem Antrag darüber hinaus vor, den Gesamtferienzeitraum auf grundsätzlich 90 Tage, am besten vom 15. Juni bis zum 15. September eines Jahres, festzusetzen. Die neue Ferienordnung soll des Weiteren sicherstellen, dass sich die Zahl der Urlauber möglichst gleichmäßig auf den Gesamtferienzeitraum verteilt. Die Zahl der Bevölkerung, die Zahl der schulpflichtigen Kinder, die Reiseintensität, Reiseziele und Verkehrsströme sollen dabei über die Urlaubsblöcke im Einzelnen entscheiden, so die Antragsteller.