Folgen der Verfassungswidrigkeit des Zuwanderungsgesetzes skizzieren
Berlin: (hib/VOM) Nach den finanziellen und rechtlichen Folgen aus der Verfassungswidrigkeit des in der vergangenen Wahlperiode verabschiedeten Zuwanderungsgesetzes ( 14/7387) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/965). Darin heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe das Gesetz am 18. Dezember des letzten Jahres für verfassungswidrig erklärt. Teile des Gesetzes, durch die dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg Aufgaben übertragen wurden, seien bereits am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Die Union fragt, warum das Bundesinnenministerium und das Bundesamt vom 1. Juli bis zum 18. Dezember 2002 nicht in der Lage waren, die "Vorbereitung auf die Übernahme neuer Aufgaben" durch das Bundesamt auf der Basis des bisherigen Ausländer- und Asylrechts, sondern nur auf der Basis des Zuwanderungsgesetzes vorzunehmen. Die Regierung soll ferner sagen, gegen wie viele Entscheidungen des Bundesamtes der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten in diesem Zeitraum Rechtsmittel eingelegt hat und wie viel die Umbenennung des früheren Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" gekostet hat. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, wie viel Personal derzeit im Bundesamt mit Integrationsfragen befasst ist, welche Aufgaben der "Zuwanderungsrat" haben soll und aus welchen Haushaltsmitteln er bezahlt wird. Schließlich interessiert sie, welche Kosten im Hinblick auf das erwartete Inkrafttreten des damaligen Zuwanderungsgesetzes bis heute insgesamt entstanden sind.