CDU/CSU fragt nach Rentenzahlungen an ehemalige Ghetto-Beschäftigte
Berlin: (hib/RAB) Eine Bilanz nach einem Jahr Gültigkeit des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto interessiert die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 15/1290). Mit dem Gesetz seien zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts umgesetzt worden, nach denen eine während des Zweiten Weltkrieges im Ghetto aufgenommene Tätigkeit, zum Beispiel im Ghetto Lodz, als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden muss. Gegen die Anwendung des Gesetzes seien von betroffenen Verfolgten Einwände erhoben worden, so die CDU/CSU. Offenbar gebe es eine Diskrepanz zwischen dem Anliegen des Gesetzes und seiner Anwendung in der Praxis. Im Detail geht es darum, wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Gesetz bisher gestellt und wie viele Anträge bewilligt worden sind. Außerdem interessiert, wie viele Widerspruchsverfahren es gibt und von wie vielen Berechtigten die Regierung bei der Ausarbeitung des Gesetzes ausgegangen ist. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten nach den voraussichtlichen Mehrausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung.