Zur Fortentwicklung des Umsatzsteuerrechts Stellung nehmen
Berlin: (hib/VOM) Die Ausfälle beim Umsatzsteueraufkommen als Folge von Betrugsdelikten interessieren die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/1383). Die Regierung soll mitteilen, ob die erwarteten Steuermehreinnahmen auf Grund des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes von 2,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr tatsächlich erzielt worden sind. Gefragt wird ferner, ob die Regierung die Höhe der Umsatzgrenze bei der Besteuerung von Kleinunternehmern von 16 620 Euro noch für zeitgemäß hält oder ob diese Grenze angehoben werden soll. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, ob die Regierung die Höhe der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung von 125 000 Euro in den alten und 500 000 Euro in den neuen Ländern für angemessen hält. Die Fraktion fragt darüber hinaus, ob eine einheitliche Umsatzgrenze für die alten und neuen Ländern gelten sollte und ob eine völlige Umstellung des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer auf das Kalenderjahr ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau wäre. Schließlich wollen die Abgeordneten erfahren, ob sich die Regierung dem Wunsch von EU-Staaten, die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen über 2003 hinaus fortzusetzen, entgegenstellen wird.