"Virtuelle Netze" in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes behandeln
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll ihre grundsätzliche Haltung zu so genannten virtuellen Netzen darlegen und sagen, ob diese in der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine Rolle spielen werden. In einer Kleinen Anfrage ( 15/1381) der FDP heißt es, das Geschäftsmodell des Mobile Virtual Network Operator (MVNO) werde im Gesetz bisher nicht berücksichtigt. Ein MVNO miete sich Funkkapazitäten im Netz eines Mobilfunknetzbetreibers, um eigene Produkte auf Grundlage eigener Plattformen und eigener Kernnetzinfrastruktur anzubieten und gegenüber den Endkunden als einziger Ansprechpartner aufzutreten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post habe bisher den Markteintritt der MVNO deutlich erschwert. Die Regierung soll zu ihrer grundsätzlichen Haltung zu virtuellen Netzen Stellung beziehen und sagen, ob für MVNO bestimmte Rechte eingeräumt werden sollten, um so den Wettbewerb im Mobilfunkbereich zu beleben. Gefragt wird überdies, was die Regierung von dem Vorschlag hält, Rufnummern in kleineren Losen zu vergeben (die derzeitige Zuteilung betrage mindestens zehn Millionen Rufnummern).