Ausschuss votiert gegen Heimkehrer-Entschädigung
Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen hat der Innenausschuss am Mittwoch den Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/407) über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet abgelehnt. Die Vertreter der Koalition verwiesen in der Diskussion darauf, die finanziellen Leistungen an Heimkehrer in die damalige alte Bundesrepublik seien keine Entschädigung, sondern als Eingliederungshilfe für einen Existenzaufbau im Nachkriegsdeutschland gedacht gewesen. Von einer Wiedereingliederunghilfe 50 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg könne man daher nicht sprechen. Die SPD betonte auch, dass die heutige Opposition als verantwortliche Regierungspartei bei den Verhandlungen zum Kriegsfolgenbereinigungsgesetz im Jahr 1992 die gleiche Position vertreten habe, wie die heutige Regierung. Vertreter von SPD und Bündnisgrünen zeigten sich jedoch offen, die Heimkehrerstiftung finanziell so auszustatten, dass notleidenden Betroffenen unter den Heimkehrern, die damals in das Gebiet der ehemaligen DDR zurückgekehrt seien, geholfen werden kann. Auch wenn die Koalition eine Entschädigung ablehnen müsse, so sei man doch bereit, mit der Opposition in Gespräche zu treten, um unnötige Härten zu vermeiden. Zum Gedanken der Entschädigung erklärte die SPD, die Ungleichbehandlung von Menschen in den beiden deutschen Staaten sei in so vielen Bereichen erfolgt, das man nicht in einem Fall dafür votieren könne und bei anderen Gruppen nicht.
Die Unionsfraktion hatten zuvor die Mitglieder des Innenausschusses aufgefordert, "der Gerechtigkeit eine Chance" zu geben und damit auch die Schuld des Bundestages durch die Nichtanerkennung von Ansprüchen abzutragen. Die Hoffnung der noch lebenden Opfer unter den Kriegsheimkehrern in die DDR sei im Übrigen erst mit der Regelung der Zwangsarbeiterentschädigung entstanden. Während es bei der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" um ein Volumen von 10 Milliarden Euro gehe, handele es sich bei der von der CDU/CSU befürworteten Regelung zur Heimkehrerentschädigung um ein Volumen von 22 Millionen Euro. Gleichwohl gehe es auch darum, frühere Entscheidungen der eigenen Regierungsverantwortung zu revidieren, die man seinerzeit angesichts des Umfangs der damals zu verhandelnden Probleme übersehen oder nicht richtig eingeschätzt habe. Eine Fortführung dieser Politik zum jetzigen Zeitpunkt bezeichnete die Union angesichts des in der öffentlichen Anhörung am 25. Juni geschilderten Leides als "hartherzig und schlimm". Die FDP-Fraktion hatte sich ebenfalls für das vorgelegte Heimkehrerentschädigungsgesetz eingesetzt. Auch wenn die Haltung von Regierung und Koalition einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich rechtlich Stand halten werde, gehe es in Wahrheit um Symbolik, um Entschädigung für erlittenes Leid und um Anerkennung und Genugtuung für die Betroffenen.