Hauptstadtkulturfonds: Drei von 319 vorgeschlagenen Projekten abgelehnt
Berlin: (hib/WOL) Drei von insgesamt 319 durch die Kuratorin für den Hauptstadtkulturfonds zur Förderung vorgeschlagenen Projekte sind von der Gemeinsame Kommission in den Jahren 2001 bis 2003 abgelehnt worden. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung ( 15/1607) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/1538). Danach sind 2001 von insgesamt 254 vorgelegten Anträgen 88 für eine Förderung empfohlen worden. 2002 seien von insgesamt 406 Anträgen 104 Projekte zur Förderung vorgeschlagen worden, und 2003 habe es 295 Anträge und 127 Empfehlungen für zu fördernde Projekte gegeben. Zum Zuwendungsbescheid der geplanten Ausstellung "Rote Armee Fraktion" in Höhe von 100 000 Euro heißt es, ein Konzept für das geplante Vorhaben habe dem Beirat und der Gemeinsamen Kommission für den Hauptstadtkulturfonds vorgelegen. Außerdem habe es bei der Bewilligungsstelle der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin dazu einen ausgeglichenen Finanzierungsplan neben der Projektbeschreibung gegeben. Der Finanzierungsplan des Antragstellers mit der Festlegung einer finanziellen Beteiligung der Bundeszentrale für politische Bildung sowie einer Festlegung von Sachleistungen durch das Hamburger Institut für Sozialforschung sei Bestandteil des Zuwendungsbescheides vom April dieses Jahres gewesen.
Nach den Absagen der beiden Einrichtungen sei von der "Kunst-Werke e.V." im September ein neues Konzept für die Ausstellung präsentiert worden. Damit sei der ursprüngliche Antrag als Grundlage der Förderentscheidung hinfällig geworden. Das neue Konzept werfe zahlreiche Fragen auf, die einer intensiven Prüfung im Rahmen des üblichen Verfahrens bedürften. Zum Vorschlagsverfahren durch die Kuratorin sowie zur Entscheidungsfindung der Gemeinsamen Kommission des Kulturfonds heißt es generell, die Protokolle der Sitzungen seien vertraulich. Es gebe keine Grundlage, sie dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen. Auch habe es bisher keine Aufforderung zu einer unmittelbaren Unterrichtung des Deutschen Bundestages gegeben. Die Kuratorin informiere die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzungen der Gemeinsamen Kommission durch Pressekonferenzen und Pressemitteilungen sowie über das Internet.