Rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen gewährleisten
Berlin: (hib/BOB) Über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 15/1709) vorgelegt. Mit ihm soll eine europäische Richtlinie von Juli 1998 in das deutsche Recht umgesetzt werden. Nach Mitteilung der Bundesregierung ist es Ziel der Richtlinie, gemeinschaftsweit harmonisierte Regelungen für die Patentierung von Innovationen auf dem Gebiet der belebten Natur festzuschreiben. Dadurch solle verhindert werden, dass sich Praxis und Rechtssprechung auf diesen Gebiet innerhalb der Gemeinschaft auseinanderentwickeln. Biotechnologie und Gentechnik spielten in den verschiedenen Industriezweigen eine immer wichtigere Rolle. Dem Schutz biotechnologischer Erfindungen komme grundlegende Bedeutung für die industrielle Entwicklung der Gemeinschaft zu. Die erforderlichen Investitionen zur Forschung und Entwicklung seien insbesondere im Bereich der Gentechnik hoch und risikoreich und könnten nur bei angemessenem Rechtsschutz rentabel sein. Ein wirksamer und harmonisierter Schutz in allen Mitgliedstaaten sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Investitionen auf dem Gebiet der Biotechnologie fortgeführt und gefördert werden.
Ziel des Entwurfs sei es auch, eindeutige Vorschriften zu den Patentierungsverboten im Zusammenhang mit biotechnologischen Erfindungen im das Patentgesetz aufzunehmen. Mit der Umsetzung der Richtlinie würden diese Verbote besser und klarer im Patentgesetz festgeschrieben. Soweit die Richtlinie keine Regelungen treffe, gelte das bisherige nationale Patentrecht
auch für biotechnologische Erfindungen weiter. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Biotechnologierichtlinie durch eine Ergänzung des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes und des Sortenschutzgesetzes umzusetzen. Die Vorschriften über die Hinterlegung biologischen Materials würden nicht durch dieses Gesetz umgesetzt; sie sollen durch eine Verordnung umgesetzt werden.