Einzelheiten der geplanten Praxisgebühr darstellen
Berlin: (hib/RAB) Einzelheiten im Zusammenhang mit der im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossenen Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro interessieren die FDP in einer Kleinen Anfrage ( 15/1939). Die Fraktion schreibt, noch sei nicht geklärt, wann genau und wie im Einzelnen diese Gebühr erhoben werden soll. Auch sei unklar, wer die durch die Gebührenerhebung entstehenden Kosten zu übernehmen hat. Die Abgeordneten fragen, mit welchen zusätzlichen Einnahmen die gesetzlichen Krankenversicherungen im nächsten Jahr rechnen und ob die Praxisgebühr auch in integrierten Versorgungseinrichtungen, in Krankenhausambulanzen und in Gesundheitszentren entrichtet werden muss. Weiter interessiert die Liberalen, wie hoch der bürokratische Verwaltungsaufwand in Arztpraxen und bei den Krankenkassen ist und wer die Kosten dafür trägt. Schließlich erkundigt sich die FDP, wie die Praxisgebühr eingezogen werden soll und welche Einzugsmöglichkeit die Regierung für optimal hält.