Einzelheiten der Härtefallregelung des EEG erläutern
Berlin: (hib/RAB) Der Umfang und Auswirkungen der Härtefallregelung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) ist Anlass für eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2036). Bisher können stromintensive Unternehmen des produzierenden Bereichs von den Kosten des EEG teilweise befreit werden, wenn sie nachweisen, dass diese Kosten maßgeblich zu einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Nach Angaben der Fraktion profitieren aber bisher nur wenige Unternehmen von dieser Härtefallregelung. Insbesondere der industrielle Mittelstand werde von den vorgesehenen Befreiungskriterien nicht erfasst. Außerdem sei die Regelung bürokratisch, kompliziert und sehr aufwendig. Die Probleme der derzeitigen Regelung scheint auch die Regierung verstanden zu haben, so die Abgeordneten, da sich das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium bereits verständigt hätten, die Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen "angemessen" zu erweitern und die bisher im Gesetz enthaltene Befristung aufzuheben. Die Regierung soll unter anderem darlegen, wie viele Anträge von den Unternehmen seit In-Kraft-Treten der bisherigen EEG-Härtefallregelung eingegangen und wie viele davon positiv beschieden worden sind. Weiter geht es um die Höhe des Gesamtstromverbrauchs in Deutschland sowie um den Anteil der von der Härtefallregelung betroffenen Stromproduktion. Außerdem interessieren sich die Abgeordneten für die Kosten, die den Unternehmen durch die Antragstellung und die Länge der Bearbeitungszeit entstehen.