Engerer Zusammenarbeit mit Polen bei Rechtshilfe und Auslieferung zustimmen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat zwei Gesetzentwürfe zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen vorgelegt. Der eine Gesetzentwurf betrifft die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen ( 15/2254) und der andere die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung ( 15/2255). Mit den Gesetzentwürfen sollen der Rechtshilfe- und der Auslieferungsverkehr auf eine verbreiterte Grundlage gestellt werden. Die Verträge treffen die erforderlichen ergänzenden Regelungen, um die Rechtshilfe- und Auslieferungsbeziehungen auszuweiten und die Verfahren im umfangreichen Rechtshilfe- und Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und Polen zu beschleunigen. Zudem soll mit den Verträgen der Datenschutz sowohl im Rechtshilfe- als auch im Auslieferungsverkehr geregelt werden.
Der Bundesrat betont in seinen jeweiligen Stellungnahmen, dass die Gesetzentwürfe zustimmungspflichtig seien. Diese Auffassung der Länderkammer wird von der Bundesregierung in ihren jeweiligen Gegenäußerungen mit der Begründung abgelehnt, dass der Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten als Teil der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ausschließlich Sache des Bundes sei und Vertragsgesetze zu einschlägigen Übereinkommen daher nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürften.