Regierung will Bau- und Raumordnungsrecht an EU-Richtlinien anpassen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/2250) vorgelegt, mit dem das nationale Recht des Städtebaus und der Raumordnung an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) und die so genannte Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der Europäischen Union angepasst werden soll. Mit dem so genannten "Europarechtsanpassungsgesetz" Bau solle die Integration der umweltbezogenen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Bauleitplanung mit dem Ziel verbunden werden, die planungsrechtlichen Verfahrensschritte auf hohem Umweltschutzniveau zu vereinheitlichen und zu stärken, um eine dem Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechende zügige und sichere Planung zu ermöglichen. Ziel sei es, die Umweltprüfung in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung zu integrieren, in dem sie als Regelverfahren für grundsätzlich alle Bauleitpläne ausgestaltet wird und als einheitliches Trägerverfahren die bauplanungsrechtlich relevanten Umweltverfahren zusammenführt. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vereinfachungen des Planungsrechtes vorgenommen werden, insbesondere durch die Umgestaltung der Vorschriften über die Teilung von Grundstücken und die Einführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens. Außerdem sieht der Entwurf die Aufnahme von Regelungen zum Stadtumbau und zur Sozialen Stadt in das Baugesetzbuch vor.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf bei insgesamt 52 Punkten Änderungsbedarf angemeldet. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einigen Änderungsvorschlägen der Länderkammer zu, während andere Vorschläge abgelehnt werden oder im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen seien.