Zugriff für Europol auf Schengener Informationssystem durchgesetzt
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung konnte auf EU-Ebene ihre Forderung nach einer Zugriffsberechtigung von Europol auf das Schengener Informationssystem (SIS) erfolgreich durchsetzen. Nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Rechtsakte sei Europol damit befugt, auf das aktuelle "SIS I plus" zuzugreifen. Ein konkreter Zeitplan für die technische Anbindung von Europol an das SIS liegt aber noch nicht vor, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/2287) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2153). Deutschland gehöre zu den EU-Mitgliedstaaten, die Europol intensiv nutzen und auch bei der Datenzulieferung eine führende Position einnehmen. Den Angaben zufolge hat das deutsche Europol-Verbindungsbüro von 1999 bis 2002 insgesamt 3.843 Anfragen für deutsche Strafverfolgungsbehörden direkt an Europol sowie an die Verbindungsbüros der EU-Mitgliedstaaten gerichtet. Die dabei erzielten Ermittlungserfolge hängen laut Regierung aber von einer Vielzahl von Faktoren ab und können daher nicht ausschließlich auf die Analysearbeit beziehungsweise den Informationsaustausch über Europol oder andere Kooperationen zurückgeführt werden. Zur Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Europol und der Task Force der Polizeichefs heißt es, die Task Force sei auf Empfehlung des Europäischen Rates von Tampere eingerichtet worden, um in Zusammenarbeit mit Europol bisherige Erfahrungen, Methoden und Informationen zur aktuellen Trends den grenzüberschreitenden Kriminalität auszutauschen und damit zur Planung operativer Maßnahmen beizutragen. Dieser Rolle sei die Task Force aber bisher nicht vollständig gerecht geworden.