Schily sichert grundlegende Überprüfung der BKA-Standortkonzeption zu
Berlin: (hib/WOL) Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochmittag noch einmal eine grundlegende Überprüfung der vorliegenden Standortkonzeption für das Bundeskriminalamt (BKA) zugesichert. Der Innenminister sagte, er habe die vom BKA-Präsidenten Ulrich Kersten vorgelegte Standortkonzeption einer Verlagerung des Bundeskriminalamtes von Wiesbaden nach Berlin ausdrücklich gebilligt und dankte Kersten in diesem Zusammenhang für seine Arbeit und die Courage, mit der er die Angelegenheit vertreten habe. Gleichwohl habe es aber auch bedenkenswerte Argumente für eine nochmalige Überprüfung der Entscheidung gegeben. Es dürfe jedoch kein Zweifel daran bestehen, dass - wie immer die endgültige Entscheidung schließlich ausfalle - der Standort Berlin erheblich verstärkt werden müsse. Angesichts der Herausforderungen an die polizeiliche Arbeit und der noch zu erwartenden Zunahme terroristischer Bedrohung bleibe die polizeifachliche Priorität, die stärkere Verzahnung der operativen Einheiten und eine Bündelung der Kompetenzen, vorrangig.
Gleichwohl, so Schily, dürfe aber nicht vergessen werden, dass wegen der hervorragenden Arbeit der BKA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter und ihrer Loyariät gegenüber dem Staat auch die Fürsorgepflicht des Innenministeriums angesprochen sei. Abgesehen davon, dass im Hinblick auf personalverträgliche Situationen Rücksicht genommen werden müsse, bestünden für Mitarbeiter, die in der Region Wiesbaden bleiben wollten, akzeptable Alternativen. Und bei allem Verständnis dürfe es nicht dahin kommen, dass Standortdiskussionen in Deutschland nicht mehr geführt werden dürfen. Eine verspätete Information über die geänderte Standortkonzeption habe er bewußt in Kauf genommen, so Schily. Er habe vermeiden wollen, dass Entscheidungsprozesse schon im Ansatz zerredet werden. Die Frage aus der Unionsfraktion, ob in Zeiten der vom Innenminister angesprochenen verstärkten Terrorbedrohung ein Umzug des BKA nicht auch zur Sicherheitsfrage geraten könne, verneinte der Minister. Die Ausschussmitglieder und die Vertreter der Regierung verständigten sich auch darauf, die weitere Fragen im Innenausschuss erneut zu behandeln. Dazu gehört auch Frage von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU, wonach die Begründung für einen Umzug des BKA nach Berlin problemlos auch etwa für einen Umzug des Bundesamtes für Verfassungsschutz herangezogen werden könnte. Die Frage der Union nach der tatsächlichen Würdigung von Loyalität und Motivation angesichts der Tatsache, dass den Mitarbeitern des BKA noch am 17. Dezember des vergangenen Jahres eine feste Zusage für die Beibehaltung des Standortes Wiesbaden gegeben worden sei, beantwortete Schily mit dem Hinweis auf eine Umsetzungsfrist in einem Fünfjahresrahmen.