Regierung: Altersgrenze für Vertragsärzte ist weiterhin erforderlich
Berlin: (hib/ADO) Die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte ist weiterhin erforderlich, so die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2324) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/2228). Die 1993 eingeführte Zulassungsbeschränkung sei notwendig, um jüngeren Ärzten in einzelnen Facharztgruppen die Zulassung zu ermöglichen sowie der mit einer steigenden Zahl der Vertragsärzte verbundenen unnötigen Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu begegnen.
Eine exakte Ermittlung, wie hoch der Bedarf an Vertragsärzten in den nächsten 30 Jahren sein werde, sei nicht möglich. Gleichwohl sei die Bundesregierung der Auffassung, dass die ambulante Versorgung in Deutschland weitgehend gesichert sei. Dies gelte vor allem für die fachärztliche Versorgung, wo ein Großteil der Planungsbereiche wegen Überversorgung gesperrt sei. Die Versorgung sei im überwiegenden Teil der neuen Länder auch im hausärztlichen Bereich sichergestellt: Der Versorgungsgrad liege derzeit in keinem Planungsbereich unter 75 Prozent des bedarfsgerechten Versorgungsgrades. Angesichts der ungünstigen Altersstruktur sei aber mit einem verstärkten Ausscheiden von Hausärzten zu rechnen, so dass es zu lokalen Engpässen kommen könne. Das GKV-Modernisierungsgesetz sehe zum Schließen solcher Versorgungslücken eine Reihe von Maßnahmen vor, so die Bundesregierung. Dazu zählten die Erhöhung der Gesamtvergütung in den neuen Bundesländern um 3,8 Prozent in den Jahren 2004 bis 2006, die Möglichkeit, den Vertragsärzten "Sicherstellungsprämien" in Form von Zuschlägen zum Honorar zu zahlen, die Öffnung von Krankenhäusern für unterversorgte Regionen sowie die Möglichkeit der Errichtung medizinischer Versorgungszentren, die mit angestellten Ärzten an der ambulanten Versorgung teilnehmen könnten. Darüber hinaus werde sich eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder mit der Versorgungssituation beschäftigen, informierte die Bundesregierung.