Änderung der Einfuhrvorschriften hat keine Auswirkungen auf das Preisniveau
Berlin: (hib/ADO) Mit einer Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste ( 15/2354) hat die Bundesregierung Außenwirtschaftsregelungen an geänderte EU-Einfuhrvorschriften auf dem gewerblichen und landwirtschaftlichen Sektor angepasst. Darüber hinaus wird die Einfuhrliste in ihrer Struktur an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angeglichen. Im gewerblichen Bereich wird die mengenmäßige Einfuhrbeschränkung für bestimmte Textilwaren aus Usbekistan aufgehoben sowie ein Doppelkontrollverfahren zur Überwachung bestimmter Stahlerzeugnisse aus Russland eingeführt, heißt es in der Verordnung. Auf dem landwirtschaftlichen Sektor werden zudem besondere Maßnahmen auf dem Ethylalkohol-Markt eingeleitet sowie Angaben zur Verbraucherinformation bei der Einfuhr von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur festgelegt. Angesichts des insgesamt sehr geringen Anteils der betroffenen Produkte an der Gesamteinfuhr sind nach Regierungsangaben keine Auswirkungen auf das Preisniveau zu erwarten.