Bundesregierung will Luftsicherheitsaufgaben neu regeln
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben ( 15/2361) will die Bundesregierung die einen wirksamen Schutz des Luftverkehrs gegen Flugzeugentführungen, Sabotageakte und sonstige gefährliche Eingriffe erreichen. In dem geplanten Gesetz sollen die bisher im Luftverkehrsgesetz zersplitterten und mit fremden Regelungsmaterien verbundenen Bestimmungen zur Abwehr äußerer Gefahr für die Luftsicherheit zusammengefasst werden. Gleichzeitig erfolge damit eine Begradigung bisheriger komplizierter Zuständigkeitsgrenzen sowie eine Anpassung an die Vorschriften der EU-Luftsicherheitsverordnung vom Dezember 2002. Ausdrücklich geregelt wird damit laut Regierung auch der Einsatz von Streitkräften in Fällen, bei denen die Polizeibehörden der Bundesländer nicht über die personelle technische Ausstattung zum Handeln verfügen. Mit der Neuregelung der Luftsicherheitsaufgaben sollen auch die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person nach Artikel 2 des Grundgesetzes sowie das Postgeheimnis eingeschränkt werden.
Änderungen gibt es danach auch für das Luftverkehrsgesetz, das Bundesgrenzschutzgesetz und das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) sowie bei der AZRG-Durchführungsverordnung. Bei den Sicherheitsmaßnahmen werden die allgemeinen und besonderen Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden neu definiert. Das gilt für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten, für die Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter von Flugplatzbetreibern, Luftfahrtunternehmen und sonstigen Einrichtungen wie Catering- und Serviceunternehmen. Klare Vorgaben gibt es außerdem für generelle Sicherheitsaufgaben der Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen, für die Zugangsberechtigung von Personen im öffentlichen Bereich sowie in den Sicherheitsbereichen von Flughäfen. Umfassend gestaltet sind sowohl die Befugnisse des verantwortlichen Flugzeugführers sowie die Liste verbotener Gegenstände bei Passagieren. Neu definiert sind auch Bußgeld- und Strafvorschriften sowie strafrechtliche Sanktionen. Während für Bund, Länder und Kommunen durch das Gesetz keine zusätzlich Kosten zu erwarten seien, müssten Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen wegen der von der EU zwingend vorgeschriebenen
Durchführung von Personalkontrollen mit einem finanziellen Mehraufwand rechnen. Es bleibe aber offen, ob sich dies wegen der erheblichen Konkurrenz und Wettbewerbssituation auf die Flugpreise niederschlage.
In der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf werden "erhebliche Bedenken" geäußert. So erschwere unter anderem die vorgesehene Verteilung der Regelungsbereiche auf das Luftverkehrsgesetz und das Luftsicherheitsgesetz künftig den Überblick über die Rechtsmaterie. Die Länderkammer fordert daher, das Luftsicherheitsgesetz auf die Regelung des Einsatzes der Streitkräfte zu beschränken und andere Vorgaben durch eine Änderung im Luftverkehrsgesetz umzusetzen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie teile diese Auffassung nicht. Vielmehr werde durch eine Verlagerung der Aufsichtsfunktionen vom Bundesverkehrsministerium auf das Bundesinnenministerium eine einheitliche Aufsicht über die durch die Länder durchzuführenden Luftsicherheitsaufgaben geschaffen. Zu einzelnen Änderungswünschen des Bundesrates gibt es Zustimmung, andere werden von der Regierung abgelehnt.