Abgeordnete gegen Gesetzentwürfe zur Bereinigung von SED-Unrecht
Berlin: (hib/RAB) Gesetzentwürfe zur Bereinigung von SED-Unrecht von CDU/CSU ( 15/932) und FDP ( 15/1235) haben am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung keine Mehrheit bekommen. Die Union begründete ihre Initiative damit, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts höhere monatliche Zahlungen für die Opfer des SED-Regimes notwendig mache. Die "Gruppe der Opfer liegt uns am Herzen", hieß es im Ausschuss. Die Täter dürften nicht höhere Zuwendungen bekommen als die Opfer. Die Fraktion räumte ein, dass im vergangenen Jahrzehnt bereits viel für die Opfer der SED-Diktatur getan worden sei. Allerdings sei die Stiftung zur Bereinigung des Unrechts unterfinanziert und dürfe im Jahre 2005 nicht geschlossen werden. Die Anhebung der Rentenzahlung für die Opfer sei wichtig, um die finanzielle Situation der Betroffenen zu verbessern.
Die SPD räumte ein, dass es bei Opfern der SED zu Spätfolgen kommen könne. Daher habe die Koalition die Gesetzeslage 1998 im Sinne der Opfer korrigiert, sodass noch bis zum Jahre 2007 Entschädigungen beantragt werden könnten. Es dürfe aber nicht vergessen werden, dass "Rentenrecht kein Strafrecht" ist. Diese Frage lasse sich nicht einfach im Entschädigungsrecht anordnen. Die Vorstellungen der Opposition, die Opfer "undifferenziert" pauschal zu begünstigen, seien der Realität nicht angemessen. Die Oppositionfraktionen müssten sich außerdem die Frage gefallen lassen, woher die notwendigen Gelder für die Entschädigungen kommen sollten. Die Bündnisgrünen betonten einen Unterschied zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren. Sie schlossen sich der Frage der Sozialdemokraten an, wie das zusätzliche Geld in Höhe von rund 900 Millionen Euro bereitgestellt werden sollte. Zudem könne eine pauschale Opferrente eine "Lawine an neuen Forderungen" in Gang setzen. Die Fraktion bezeichnete die Problematik als weiterhin wichtig.