CDU/CSU: Reform des Kindschaftsrechtsgesetzes auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/BOB) Welche konkreten Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der vorgelegten Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes (KindRG) zieht, möchte die CDU/CSU-Fraktion wissen. Die Ergebnisse der Begleitforschung seien inzwischen veröffentlicht worden und zeigten nach Ansicht der Unionsfraktion Schwierigkeiten und Defizite auf, die Grundlage für eine Weiterentwicklung des KindRG sein könnten. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage ( 15/2340) möchten die Abgeordneten ferner in Erfahrung bringen, ob die Regierung auf dem Gebiet des KindRG, das am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist, Nachbesserungsbedarf sieht. Welche Konsequenzen die Regierung daraus zieht, dass mit dem Reform das neu eingeführte Instrument des Verfahrenspflegers ("Anwalt des Kindes") von den Richtern bisher wenig genutzt wird, möchten die Abgeordneten auch wissen. Die Fraktion interessiert sich ferner dafür, welche Vorstellungen die Bundesregierung hat, um im Interesse des Kindeswohls die Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu beschleunigen. Weiter interessiert die Unionsfraktion, wie die Regierung die Kritik von Verbänden zur schwierigen Durchsetzbarkeit des Umgangsrechts oder die Empfehlung des Familiengerichtstages, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Eltern zur Teilnahme an einer Maßname zur Konfliktbewältigung (Beratung) verpflichten zu können, beurteilt.