Menschen- und Minderheitenrechte in Rumänien auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/BOB) Rumänien strebt für das Jahr 2007 die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) an. Führt der regelmäßige Bericht der EU in Bezug auf die Einhaltung von Standards bei den Menschen- und Minderheitenrechten zwar eine Reihe von Verbesserungen in diesem Bereich an, bestehen dennoch faktisch noch immer "erhebliche Defizite", vor allem bei der Durchsetzung der Rechte für ethnische und religiöse Minderheiten in Rumänien. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU-Fraktion eine Kleine Anfrage ( 15/2427) vorgelegt. Trotz der Garantien der Minderheitenrechte durch die rumänische Verfassung komme es gerade in der Verwaltungspraxis immer wieder zu Einschränkungen bei der Benutzung der jeweiligen Sprache und der Ausübung der Kultur und der Religion.
Die CDU/CSU will wissen, wie die Bundesregierung die aktuelle Situation der ethnischen Minderheiten in Rumänien bewertet. Ob die Regierung Hinweise darauf hat, dass Angehörigen von Minderheiten nicht alle in der rumänischen Verfassung garantierten Rechte gewährt werden, will sie auch in Erfahrung bringen. Wie die Regierung die Möglichkeit beurteilt, dass Rumänien die "Kopenhagener Kriterien" (die von dem jeweiligen Land vor der Aufnahmen in die EU erfüllt werden müssen) in Bezug auf die Wahrung der Minderheitenrechte bis zum Beitritt in die EU nicht nur auf legislativer Ebene umsetzt, sondern auch faktisch gegenüber den betroffenen Gruppen
ausübt, will die Fraktion auch dargelegt bekommen. Sie will auch wissen, in welcher Weise die Bundesregierung die deutsche Minderheit in Rumänien unterstützt und wie viele Angehörige dieser Minderheit seit der politischen Wende in Rumänien nach Deutschland ausgewandert sind.