Genehmigungsfähigkeit für Export der Hanauer Atomanlage wird geprüft
Berlin: (hib/ADO) Der geplante Export der Hanauer Brennelementefabrik nach China stellt keinen Weg in die Plutoniumwirtschaft und ihre Legalisierung dar, so die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2454) auf eine Kleine Anfrage ( 15/2225) der FDP. Danach ist die Anlage in ihrer derzeitigen technischen Konfiguration für die Herstellung von Brennelementen für Leichtwasserreaktoren ausgelegt und in dieser Form nicht für ein Kernwaffenprogramm zu verwenden. Derzeit werde die Genehmigungsfähigkeit einer Ausfuhr der Anlage noch geprüft, ein konkreter Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung liege der Bundesregierung aber nicht vor. Die Siemens AG habe mit einer Voranfrage im Februar 2003 lediglich nach den Genehmigungsaussichten eines Exports der Brennelementefabrik nach China gefragt.
Der rechtliche Rahmen für die Genehmigungserteilung ist nach Regierungsangaben die so genannte EG-Dual-use-Verordnung in Verbindung mit dem Außenwirtschaftsgesetz. Nach diesen Vorschriften seien bei der Entscheidung über einen Ausfuhrantrag die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik über die Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Belange der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik zu berücksichtigen. Die Lieferung könne danach nur untersagt werden, wenn ihr außen- und sicherheitspolitische Erwägungen oder internationale Verpflichtungen gegenüberstehen, so die Bundesregierung. Darüber hinaus stehe der zwischen Bund und Elektrizitätsversorgungsunternehmen vereinbarte Atomkonsens einem etwaigen Export der Brennelementefabrik nicht entgegen. Fragen der Ausfuhr von Nukleartechnologie seien darin nicht geregelt. Zudem müsse die Bundesregierung die Entscheidungen anderer Staaten bezüglich der friedlichen Nutzung von Kernenergie respektieren.