Keine Kopien von audiovisuellen Aufzeichnungen herausgeben
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren eingebracht ( 15/2536). Der Text ist wortgleich mit dem Opferrechtsreformgesetz, das bereits von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen ( 15/1976) vorgelegt wurde. Neu sind lediglich die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Regierung dazu.
Die Länderkammer verlangt unter anderem, dass überhaupt keine Kopien von audiovisuellen Aufzeichnungen herausgegeben werden. Sie begründet dies damit, dass die Rechte der Verletzten "nicht unerheblich" beeinträchtigt werden könnten. Anders als bei einem Vernehmungsprotokoll werde bei einer Aufzeichnung einer audiovisuellen Vernehmung - insbesondere dann, wenn sie tatnah erstellt worden ist - ein Eindruck von der gesamten Persönlichkeit des Zeugen, gegebenfalls noch unter dem Eindruck der Tat stehend festgehalten. Diese Aufzeichnungen verdienten daher besonderen Schutz. Bei einer grundsätzlichen Behandlung dieser Aufzeichnungen wie Akten könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die im Wege der Akteneinsicht erstellten Kopien solcher Aufzeichnungen "unkontrolliert" weiter vervielfältigt und in Umlauf gebracht würden.
Dieser Missbrauchsgefahr könne auch nicht durch das im Entwurf vorgesehene Verbot einer weiteren Vervielfältigung begegnet werden, da Möglichkeiten zur technischen Umsetzung eines solchen Verbots fehlten. Für die Wahrung der Rechte der zur Akteneinsicht Berechtigten sei es ausreichend, wenn die Aufzeichnung wie sonstige Beweisstücke bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft (gegebenfalls mehrfach) vorgespielt werden könnten. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich Prüfung des Vorschlages zugesagt.