Exekutive lehnt Bundesratseinwände gegen Renten-Novelle ab
Berlin: (hib/RAB) Die Einwände des Bundesrates gegen die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung stoßen auf die Ablehnung der Bundesregierung. In der Gegenäußerung ( 15/2591) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Rentennachhaltigkeitsgesetz ( 15/2562) heißt es, es gebe keinen zwingenden Zusammenhang zwischen dem Nachhaltigkeitsfaktor und der Einführung weiterer familienpolitischer Komponenten im Rentenrecht, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die Regierung ist davon überzeugt, dass das Rentenrecht bereits jetzt ein gut ausgebautes System von familienpolitischen Leistungen enthält. Seit 1992 seien die Kindererziehungszeiten auf drei Jahre pro Kind verlängert und mit 100 Prozent des Durchschnittseinkommens bewertet worden. Auch seien die Beitragszahlungen für die Kindererziehungszeiten durch den Bund übernommen worden. Letztlich werde aber erst eine zunehmende Erwerbstätigkeit zu höheren Rentenansprüchen von Erziehenden führen. Daher wolle die Regierung in dieser Legislaturperiode die entsprechenden Rahmenbedingungen verbessern. So würden Ganztagsschulen mit 4 Milliarden Euro ausgebaut und die Unterstützung für die Tagesbetreuung für unter dreijährige Kinder mit jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro erhöht. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass mit der beitragsfreien Hinterbliebenenversorgung eine Leistung von jährlich 35 Milliarden Euro erbracht werde, die derzeit insbesondere Müttern, die nicht oder wenig erwerbstätig waren, zugute kämen. Den Angaben zufolge soll der Nachhaltigkeitsfaktor auf das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern abzielen. Er berücksichtige nicht einseitig die Lebenserwartung, sondern beziehe die Entwicklung der Geburtenzahlen, Wanderungsbewegungen sowie der Erwerbstätigkeit ein. Insgesamt begrüßt die Bundesregierung die Haltung der Länderkammer, wonach eine Reihe von richtigen Weichenstellungen zur Sicherung
der Zukunftsfähigkeit der Rentenversicherung mit der anstehenden Novelle gesetzt würden. Die Exekutive hält die Novelle zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung für notwendig und weist die Einwände des Bundesrates als unberechtigt zurück.