Regierung lehnt Änderungsvorschläge des Bundesrats zu EU-Verordnungen ab
Berlin: (hib/POT) Die Regierung weist in ihrer Gegenäußerung die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ( 15/2520) zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der "Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung" formulierten Änderungsvorschläge überwiegend zurück. Dies geht aus einer von ihr vorgelegten Unterrichtung ( 15/2597) hervor. Die EU-Verordnungen betreffen die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln sowie die grenzüberschreitende Verbringung von gentechnisch veränderten Organismen. Die Länderkammer hatte unter anderem bemängelt, dass das geplante Gesetz den Ländern umfangreiche Vollzugs- und Überwachungsaufgaben zuweise und hatte die Regierung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein geordneter Vollzug mit "vertretbarem Aufwand" möglich ist. Dazu schreibt die Regierung, die genannten Verordnungen stellten zwingendes EU-Recht dar, die Bundesgesetzen gleichständen und die grundsätzlich aufgrund des Grundgesetzes von den Ländern auszuführen seien. Die Vollzugs- und Überwachungsaufgaben resultierten deshalb nicht aus dem vorliegenden Gesetzentwurf, sondern bestätigten lediglich die geltende Rechtslage.