Auswirkungen des Emissionshandels auf die Erneuerbaren Energien darstellen
Berlin: (hib/RAB) Die Auswirkungen des zum 1. Januar nächsten Jahres EU-weit beginnenden Emissionshandels auf die Förderung der Erneuerbaren Energien interessiert die CDU/CSU in einer Kleine Anfrage ( 15/2778). Die Parlamentarier schreiben, bei der Einführung des Emissionshandels müsse darauf geachtet werden, dass die Ökosteuer, das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und die Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung auf diesen abgestimmt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit habe ein Gutachten veröffentlicht, wonach ein funktionierender Markt für den Handel mit Emissionslizenzen für den Ausstoss von Kohlendioxid die Wirkung des EEG verändere. So werde dieses Gesetz nach Beginn des Emissionshandels nicht mehr einen Beitrag zur Reduzierung des Ausstosses von Kohlendioxid beitragen. Daher werde es, schreibt die CDU/CSU, zu einem ökologisch nutzlosem, aber volkswirtschaftlich teurem Instrument und müsse daher abgeschafft werden. Im Einzelnen soll die Regierung das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats bewerten und mögliche Konsequenzen aufzeigen. Weiter will die Fraktion wissen, ob es nach Ansicht der Regierung in der ersten Handelsperiode von 2005 bis 2007 einen funktionierenden Markt für Emissionslizenzen geben wird und wie viele Tonnen Kohlendioxid jährlich generell durch die Erneuerbaren Energien eingespart werden.
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