Bundesrat: Landwirten mehr Zeit bei Anpassung an Betriebsprämien einräumen
Berlin: (hib/POT) Der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme ( 15/2770) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 15/2553) zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) insgesamt 37 Änderungen an. Die im Juni letzten Jahres vom EU-Agrarrat beschlossene Reform sieht eine umfassende Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab dem Jahr 2005 vor. Wesentliche Eckpunkte der beschlossenen Reform sind dabei die Neugestaltung des Systems der Direktzahlungen durch die Einführung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung und die damit verbundene Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion, die Stärkung des ländlichen Raums durch die so genannte Modulation sowie die Bindung der Zahlung an Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebensmittelsicherheit (Cross-Compliance).
t)Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Anpassungspfad für die Umlage der Zahlungsansprüche auf die Flächenprämie zu früh einsetzt. Die Betriebsprämienregelung führe bei den Landwirten zu einem erheblichen Anpassungsdruck. Die Betriebsorganisation lasse sich in vielen Fällen nur langfristig ändern. Gerade die Umlage der betriebsindividuellen auf die flächenbezogenen Beträge erfordere erhebliche Anpassungen bei den Produktionskapazitäten. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitraum reiche dafür nicht aus. Durch eine Verschiebung auf die Jahre ab 2010 würden die Landwirte angemessene Spielräume erhalten, um sich der Betriebsprämienregelung anzupassen.
u)Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschiebung der Anpassung auf 2010 bis 2013 als zu weitgehend ab. Dadurch würde für einen zu langen Zeitraum eine erhebliche Differenzierung der Zahlungsansprüche festgeschrieben. Allerdings sei die Regierung bereit, wegen der besonderen Betroffenheit der Erzeuger im Bereich der Milch- und Schafproduktion eine zeitliche Anpassung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Angleichungspfades der Zahlungsansprüche in Erwägung zu ziehen. Weiter mahnt die Länderkammer an, bei der Umsetzung der Cross-Compliance-Regelungen sei darauf zu achten, dass das Kontrollniveau EU-einheitlich festgelegt wird und die nationalen Vorgaben das EU-Niveau nicht übersteigen. Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Ausgestaltungen der Cross-Compliance-Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten müssten vermieden werden. Zudem seien die Kontrollstandards so anzulegen, dass sie mit vertretbarem Aufwand von den zuständigen Behörden angewendet werden können. Das System sei so zu gestalten, dass eine weitgehende Bündelung von bestehenden Fachrechtskontrollen mit den Cross-Compliance-Kontrollen möglich ist. Letzteres Anliegen wird von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung geteilt.
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