Liberale interessieren sich für Kompetenzen des Haveriekommandos
Berlin: (hib/POT) Für die Arbeit und die Befugnisse des Haveriekommandos interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/2786). Bis heute werde kritisiert, dass das Haveriekommando, das vor über einem Jahr in Cuxhaven seine Arbeit aufgenommen hat, weder ausreichende Kompetenzen habe, noch umfassend zuständig sei. Unter anderem werde in der Fachdiskussion bemängelt, dass das Haveriekommando noch immer kein Durchgriffsrecht habe, sondern dieses letztlich vom guten Willen aller Beteiligten abhänge. In der Presse sei auch darüber berichtet worden, dass der Frachter "Adinet" am 21. Dezember 2003 insgesamt 600 Giftfässer in niederländischen Gewässern verloren habe, worüber die Niederländer das Haveriekommando am Tag darauf unterrichtet habe. Die den niederländischen Gewässern am nächsten liegende Insel Borkum sei durch das Haveriekommando jedoch nicht informiert worden, weil man nicht zuständig sei. Vor diesem Hintergrund wollen die Liberalen wissen, welche Meldewege wo wie geregelt sind, damit die Schifffahrt und die Fischerei vor potenziellen Gefahren wie der schwimmenden Giftfässer des Frachters "Adinet" gewarnt werden. Des weiteren soll die Regierung sagen, in welcher Weise die Meldestrukturen bei Unfällen auf See durch das Haveriekommando verbessert oder verändert worden sind und ob es eine Dienstanordnung an die Behörden des Bundes gibt, unter welchen Voraussetzungen das Haveriekommando ein Durchgriffsrecht hat.
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