In der Beachtung der kriminologischen Erkenntnisse Handlungsbedarf gesehen
Berlin: (hib/BOB) Potenziellen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung weniger hinsichtlich des rechtlichen Rahmens als vielmehr im Hinblick auf die Beachtung der kriminologischen Erkenntnisse und der darauf beruhenden gesetzlichen Zielsetzung in der Praxis. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/2732) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/2613) mit. Die gravierenden Belastungen und die schädlichen Nebenwirkungen, die der Vollzug von Untersuchungshaft gerade für junge Menschen und ihrer weitere Entwicklung mit sich bringt, seien seit langem bekannt, so die Regierung weiter. Sie folge deshalb nach wie vor der ausdrücklich erklärten Zielsetzung, die Untersuchungshaft bei Jugendlichen nur als äußerstes Mittel einzusetzen und soweit möglich geeignete Alternativen zu schaffen und zu nutzen. Berichte über angebliche Tendenzen in der Rechtspraxis, die dieser gesetzlichen Absicht zuwiderliefen, würden vor ihr "aufmerksam" wahrgenommen. Im Übrigen teilt die Regierung mit, dass die gesetzlichen Bestimmungen eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Anordnung der Untersuchungshaft auch gegenüber Jugendlichen darstellten.