FDP erkundigt sich nach reduziertem Mehrwertsteuersatz für Bildende Kunst
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob sie sich in der Europäischen Union dafür stark macht, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Bildende Kunst erhalten bleiben kann. Wie es in einer Kleinen Anfrage ( 15/2874) heißt, gilt in Deutschland für die Lieferung, Einfuhr, den Erwerb und die Vermietung von Kunstgegenständen ein Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Im Koalitionsvertrag hätten SPD und Bündnisgrüne die Beibehaltung dieses reduzierten Steuersatzes im Kulturbereich als Anliegen definiert. Im vergangenen Sommer habe die EU-Kommission eine Richtlinie für den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt. Darin seien Dienstleistungen von bildenden Künstlern nicht aufgeführt.
t)Die Regierung soll nun sagen, welche Argumente sie in Brüssel vorgebracht hat, um auch künftig eine nationale Option für eine reduzierte Mehrwertsteuer auf bildende Kunst zuzulassen, und was sie tun will, um den reduzierten Steuersatz zu bewahren. Die Regierung soll die Wettbewerbsverzerrungen bewerten, die aus den unterschiedlichen Mehrsteuersätzen innerhalb der EU resultieren und auch zu der in der Richtlinie vorgesehenen unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Kunstgegenständen und Büchern Stellung nehmen. Sie soll darüber hinaus die Mehreinnahmen beziffern, falls der reduzierte Steuersatz wegfallen sollte, und die weiteren Auswirkungen auf den Markt für bildende Kunst benennen.
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