"Hohe Gefährdung" kerntechnischer Anlagen durch Terror hält unverändert an
Berlin: (hib/BOB) Die "hohe Gefährdung" kerntechnischer Anlagen aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus hält nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden "unverändert" an. Der Bundesregierung liegen jedoch derzeit keine Hinweise vor, aus denen sich eine unmittelbare Gefährdung kerntechnischer Einrichtung in Deutschland herleiten ließe, teilt sie in ihrer Antwort ( 15/2829) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2627) mit. Diese Einschätzung gelte entsprechend auch für andere industrielle Anlagen. In diesem Zusammenhang ist die Regierung nicht der Auffassung, dass es vom Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, "unverantwortlich" war, unter Bezugnahme auf eine Studie, die nach der Geheimschutzordnung als "vertraulich" eingestuft ist, de facto die Abschaltung konkret bezeichneter Anlagen, respektive deren Stilllegung aus Sicherheitsgründen zu fordern. Die Ausführungen Königs zur Möglichkeit der Übertragung von Stromerzeugsmengen von alten auf neuere Atomkraftwerke gäben die Gesetzeslage und die Vereinbarung zum Atomkonsens zutreffend wieder. Der Bundestag habe im Dezember 2001 beschlossen, dass er in der flexiblen und strommengenbezogenen Begrenzung der bisher unbefristeten Betriebsgenehmigung ein geeignetes Instrumentarium für die Betreiber sieht, um auf allgemeine Risiken wie terroristische Bedrohungen sicherheitsgerichtet zu reagieren, indem insbesondere ältere Anlagen noch vor Ablauf ihrer Restlaufzeiten von Netz genommen und ihre Restlaufzeiten auf andere Anlagen übertragen werden.