FDP will Hartz-IV-Gesetz um ein Jahr verschieben
Berlin: (hib/BES) Das so genannte Hartz-IV-Gesetz (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) soll nach dem Willen der FDP erst am 1. Januar 2006 und nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Das Gesetz sieht die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsbezieher in einem neuen Leistungssystem - der Grundsicherung für Arbeitssuchende - vor. In einem Antrag ( 15/3105) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben, weil aus ihrer Sicht die rechtlichen, finanziellen, technischen und personellen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. So fehle zurzeit den Kommunen die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes II notwendigen Datensätze an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Entgegen den Beschlüssen aus dem Vermittlungsverfahren seien für die Kommunen auch keine verlässlichen und auskömmlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung ohne Umweg über die Länder geschaffen worden. Die Kommunen befürchteten finanzielle Mehrbelastungen in Milliardenhöhe. Die auf die Städte und Gemeinden zukommenden Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose werden nach der Überzeugung der Antragsteller deutlich höher ausfallen als noch bei den Verhandlungen zum Hartz-IV-Gesetz zu Grunde gelegt. Bislang sei zudem nicht klar, inwieweit der Bund seine Zusage einer Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro wird einhalten können, heißt es in dem Antrag weiter. Ohne eine gesicherte Finanzbasis seien aber die Kommunen nicht in der Lage, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in einer Arbeitsgemeinschaft mit der BA zu übernehmen. Die BA sei ihrerseits für die komplexe Aufgabe der Betreuung von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern und deren Angehörigen "schon aufgrund ihrer zentralistischen Struktur" nicht geeignet und mit der praktischen Umsetzung überfordert, monieren die Abgeordneten und weisen unter anderem auf mangelnde Softwarekompatibilität zwischen der BA und den Kommunen hin. Die Software der BA, die das Arbeitslosengeld II berechnen soll und dafür große Datenmengen der neu von der BA zu betreuenden Hilfeempfänger, aber auch zusätzliche Daten der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger verarbeiten muss, habe die erste Abnahme nicht bestanden.