Keine Verbesserungen vor US-Gerichten für deutsche Unternehmen
Berlin: (hib/BOB) Im Zeitraum vom 1. April 2003 bis zum 31. März 2004 hat sich die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika im legislativen Bereich verbessert, im Bereich der Gerichtsverfahren haben sich jedoch insgesamt keine Verbesserungen ergeben. Dies stellt die Bundesregierung in ihrem Fünften Bericht über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ) fest. Seit Gründung dieser Stiftung im August 2000 habe sich die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen insoweit befriedigend entwickelt, als die ursprünglich anhängigen 68 Klagen vorläufig, unter Verweis auf die Möglichkeit der Wiederaufnahmen im Falle einer mangelhaften Erfüllung deutscher Verpflichtungen, zurückgenommen oder abgewiesen wurden.
Angesicht der beeindruckenden Leistung der Stiftung EVZ und ihrer Partnerorganisationen, die bisher Auszahlungen an über 1,5 Millionen Leistungsberechtigte vorgenommen hätten, und der wiederholten Feststellung des Bundesfinanzministeriums, das die Rechtsaufsicht über die Stiftung ausübt, dass die deutsche Wirtschaft ihren Verpflichtung nachgekommen sei, stießen neue Klagen bei der Bundesregierung auf Unverständnis. Sie habe im Berichtszeitraum alle beklagten Unternehmen durch bei den Gerichten eingereichte Schreiben des deutschen Botschafters in Washington unterstützt. Ferner habe sie die US-Regierung offiziell ersucht, den sich nach ihrer Auffassung aus dem deutsch-amerikanischen Regierungsabkommen ergebenden Verpflichtungen nachzukommen und alle anhängige Fälle bei den zuständigen Gerichten Interessenerklärungen zugunsten beklagter deutscher Unternehmen einzureichen. Die US-Regierung sei diesem Anliegen bisher nicht in allen Fällen nachgekommen.